Individuelle Lösung

Kranken­versicherung

Jeder in der Schweiz wohnhafte muss gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine Grundversicherung haben. Diese Pflicht gilt unabhängig von Alter, Einkommen oder beruflichem Status. Die Krankenversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Einzug in die Schweiz oder nach der Geburt abgeschlossen werden.

Ihre Versicherung

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Finden Sie die passende Krankenversicherung, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Mit unserer Expertise navigieren wir Sie durch die Vielfalt der Angebote und helfen Ihnen, informierte Entscheidungen zu treffen.

Wichtiges zu beachten:
Prämienverbiligung

Ziel der Prämienverbilligung ist es, die Krankenversicherungsprämien erschwinglich zu machen, indem ein Teil der Kosten von den Kantonen oder Gemeinden übernommen wird.

Zusatzversicherung

Warum eine Zusatzversicherung?

Neben der Grundversicherung können Versicherte freiwillige Zusatzversicherungen abschließen. Diese bieten zusätzliche Leistungen, wie z.B. privatärztliche Behandlung, alternative Medizin, bessere Krankenhausunterbringung und Zahnbehandlungen. Im Gegensatz zur Grundversicherung dürfen Versicherer hier nach Risiko selektieren und Prämien entsprechend anpassen.

Wichtiges zu beachten:
Vorgeburtlicher Antrag

Durch die Beantragung einer Krankenversicherung vor der Geburt wird sichergestellt, dass das Kind vom ersten Lebenstag an, trotz möglichem Geburtsgebrechen, zusatzversichert ist.

Grundversicherung (Basisversicherung)

Diese Versicherung deckt eine breite Palette von Standardbehandlungen ab, jedoch sind die Leistungen begrenzt. Alle 60 Grundversicherungen müssen per Gesetz die gleichen Leistungen erbringen.

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